Grundstückseigentümer: Wer Hecken und Bäume nicht schneidet, zahlt saftig

Schneidet ein Grundstückseigentümer seine Bäume und Hecken nicht, die von seinem Anwesen auf öffentliche Straße ragen, obwohl er dazu zweimal per behördlicher Mitteilung aufgefordert worden ist, so kann das teuer für ihn werden.

Das Verwaltungsgericht Mainz hat entschieden, dass Grundstückseigentümer „verpflichtet sind, den auf Straßen ragenden Bewuchs zu beseitigen“. Erledigten sie das nicht, so könne die Straßenbaubehörde nach Aufforderung und Fristsetzung den Bewuchs selbst beschneiden lassen und die Kosten für einen Gartenbaubetrieb in Rechnung stellen (die hier mehr als 500 Euro ausmachten), der den Rückschnitt vornimmt.

VwG Mainz, 3 K 363/17 vom 21.02.2018