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Hecken

Grundstückseigentümer: Wer Hecken und Bäume nicht schneidet, zahlt saftig

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Schneidet ein Grundstückseigentümer seine Bäume und Hecken nicht, die von seinem Anwesen auf öffentliche Straße ragen, obwohl er dazu zweimal per behördlicher Mitteilung aufgefordert worden ist, so kann das teuer für ihn werden. Das Verwaltungsgericht Mainz hat entschieden, dass Grundstückseigentümer „verpflichtet sind, den auf Straßen ragenden Bewuchs zu beseitigen“. Erledigten sie das nicht, so könne […]