Das Sächsische FG hat mit Urteil entschieden, dass Behandlungs- und Krankheitskosten nach einem Autounfall auf dem Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit der Entfernungspauschale des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG abgegolten sind. Mit gleichem Urteil hat das Finanzgericht klargestellt, dass Aufwendungen für die Anschaffung von Ohropax als Werbungskosten zu berücksichtigen sind, wenn dadurch der Lärm durch während der Arbeitszeit im Büro des Arbeitgebers stattfindende Baumaßnahmen gedämpft worden ist.