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Entfernungspauschale
Zur Entlastung der Pendler soll ab 1.1.2021 befristet bis zum 31.12.2026 für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte die Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer um 5 Cent auf 35 Cent angehoben werden. Das gilt auch für Fahrten von Selbständigen zu ihrer Betriebsstätte und für Familienheimfahrten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung.
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Das Sächsische FG hat mit Urteil  entschieden, dass Behandlungs- und Krankheitskosten nach einem Autounfall auf dem Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit der Entfernungspauschale des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG abgegolten sind. Mit gleichem Urteil hat das Finanzgericht klargestellt, dass Aufwendungen für die Anschaffung von Ohropax als Werbungskosten zu berücksichtigen sind, wenn dadurch der...
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