Der Bundesrat hat am 12.04.2019 die Pläne der Bundesregierung begrüßt, die Befugnisse der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls auszuweiten. Ziel ist es, Scheinarbeit oder vorgetäuschte Selbstständigkeit, Menschenhandel und Arbeitsausbeutung sowie die Anbahnung illegaler Beschäftigung auf Tagelöhnerbörsen effektiver aufzudecken – ebenso missbräuchliches Anbieten von Schrottimmobilien oder Kindergeldmissbrauch. Die Länder sehen aber noch Verbesserungsbedarf.