Anlageberater müssen einen Kunden auch dann über die wesentlichen Risiken eines Investments aufklären, wenn dieser den Verkaufsprospekt “zu dick und zu schwer” zum Lesen findet. Das geht aus einem jetzt veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs vom 07.02.2019 hervor. In dem Fall streitet ein Kunde, der mehrere Zehntausend Euro in Schiffsfonds investierte hatte, mit der Postbank um Schadenersatz wegen fehlerhafter Beratung. Die Anlage hatte sich nicht zu seiner Zufriedenheit entwickelt.