Minijob-Anstellung der Ehefrau bei Überlassung eines Firmen-Pkw zu uneingeschränkter Privatnutzung steuerlich nicht anzuerkennen

Die Überlassung eines Firmen-Pkw zur uneingeschränkten Privatnutzung ohne Selbstbeteiligung ist bei einem “Minijob”-Beschäftigungsverhältnis unter Ehegatten fremdunüblich. Der Arbeitsvertrag sei daher steuerlich nicht anzuerkennen, so der Bundesfinanzhof.