Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat Informationen zur Auszahlung der Energiepreispauschale veröffentlicht. Hintergrund: Ab September erhalten alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen in Deutschland eine Einmalzahlung in Höhe von 300 €, die sog. Energiepreispauschale (EPP). So sieht es das Steuerentlastungsgesetz 2022 vor (s. hierzu unsere Mandanten-Information 4/2022). Die EPP ist steuerpflichtig und sozialversicherungsfrei. Arbeitnehmern wird die EPP im Normalfall mit ihrem...Read More