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Eigentumswohnung

Verbot der kurzzeitigen Vermietung von Eigentumswohnungen nur mit Zustimmung aller Wohnungseigentümer möglich

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Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann die kurzzeitige Vermietung von Eigentumswohnungen (zum Beispiel an Feriengäste) nicht durch Mehrheitsbeschluss verbieten. Vielmehr sei hierfür die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich, stellt der BGH klar.