Ausgleichszahlungen, die Ex-Eheleute in einem schuldrechtlichen Versorgungsausgleich vereinbaren, sind einkommensteuerlich als Werbungskosten zu qualifizieren. Dies hat das Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg entschieden. Der Kläger erzielte im Streitjahr 2010 als Arbeitnehmer Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit und hatte Ansprüche aufgrund Entgeltumwandlungen (so genannte Betriebsrentenanwartschaften) erworben. Anlässlich des im September 2009 eingeleiteten Ehescheidungsverfahrens vereinbarte er mit seiner geschiedenen Ehefrau […]