Tag

Versorgungsausgleich

Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich: Vereinbarte Ausgleichszahlungen sind einkommensteuerrechtlich Werbungskosten

/ / /
Ausgleichszahlungen, die Ex-Eheleute in einem schuldrechtlichen Versorgungsausgleich vereinbaren, sind einkommensteuerlich als Werbungskosten zu qualifizieren. Dies hat das Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg entschieden.