Der entgeltliche Erwerb des Erbanteils einer Erbengemeinschaft, der ein Grundstück gehört, stellt keine anteilige Anschaffung des Grundstücks dar und löst daher keine Spekulationsfrist bezüglich des Grundstücks aus. Wird das Grundstück also kurze Zeit später verkauft, führt dies nicht zu einem einkommensteuerpflichtigen Spekulationsgewinn.
Grundstücke eines vom Rechtsvorgänger übernommenen land- und forstwirtschaftlichen Betriebs verbleiben bis zur Veräußerung im Betriebsvermögen, wenn keine eindeutige und unmissverständliche Betriebsaufgabeerklärung abgegeben wird. Dies hat das Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg entschieden. Etwaige Zweifel an einer Betriebsaufgabe gingen zulasten des Steuerpflichtigen. Gegen das Urteil wurde Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt (VI B 31/18).
In einem aktuellen Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) geht es um die umsatzsteuerliche Behandlung der Veräußerung von Miteigentumsanteilen an einem Gegenstand.