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Tagespflegeeinrichtung

Kinderbetreuung: Eltern haben nicht immer Wahlrecht zwischen Krippe und Tagespflegeeinrichtung

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Eltern haben kein Wahlrecht zwischen einem Betreuungsplatz in einer Krippe und einer Tagespflegeeinrichtung (Tagesmutter/Großtagespflege), wenn kein freier Betreuungsplatz in einer Krippe zur Verfügung steht. Dies hat das Verwaltungsgericht (VG) Osnabrück entschieden und den Eilantrag eines einjährigen Jungen gegen die Stadt Osnabrück auf Zuweisung eines Krippenplatzes abgelehnt.