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Personenstandsgesetz

Dritte Geschlechtsoption „divers“: Bundeskabinett hat Änderung des Personenstandsgesetzes beschlossen

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Die Geschlechterangaben „männlich“ und „weiblich“ im Geburtenregister sollen um „divers“ für intersexuelle Personen ergänzt werden. Neugeborene können dann mit dieser dritten Geschlechtsoption ins Geburtenregister eingetragen werden. Das Bundeskabinett hat am 15.08.2018 den entsprechenden Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Personenstandsgesetzes beschlossen.