Die Geschlechterangaben „männlich“ und „weiblich“ im Geburtenregister sollen um „divers“ für intersexuelle Personen ergänzt werden. Neugeborene können dann mit dieser dritten Geschlechtsoption ins Geburtenregister eingetragen werden. Das Bundeskabinett hat am 15.08.2018 den entsprechenden Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Personenstandsgesetzes beschlossen. Bei der Geburt eines Kindes ist auch dessen Geschlecht im Geburtenregister zu beurkunden. Bei […]