Das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig hat die öffentliche Bekanntmachung der Musterfeststellungsklage der Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V. gegen die Volkswagen Bank GmbH im Klageregister abgelehnt. Denn die Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V. habe nicht nachgewiesen, eine so genannte qualifizierte Einrichtung im Sinne der Zivilprozessordnung zu sein, so die Begründung des Gerichts.
Dieser Inhalt ist blockiert. Akzeptieren Sie unsere Datenschutzerklärung um fortzufahren!
Diese Seite nutzt Cookies. Wenn Sie die Seite weiter nutzen gehen wir von Ihrer Zustimmung zur Datenschutzerklärung aus.