Das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig hat die öffentliche Bekanntmachung der Musterfeststellungsklage der Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V. gegen die Volkswagen Bank GmbH im Klageregister abgelehnt. Denn die Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V. habe nicht nachgewiesen, eine so genannte qualifizierte Einrichtung im Sinne der Zivilprozessordnung zu sein, so die Begründung des Gerichts.