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Münzgeldklausel

„Münzgeldklausel“ in AGB einer Bank ist unwirksam

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Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einer Bank enthaltene Klausel „BARTRANSAKTION – Bareinzahlung für Münzgeld 7,50 Euro“ ist im Verkehr mit Verbrauchern unwirksam und deren Verwendung damit zu unterlassen. Dies hat das OLG Karlsruhe auf die Klage eines Verbraucherschutzverbandes entschieden.