Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat ein Schreiben zu Mitteilungspflichten bei Auslandsbeziehungen nach § 138 Absatz 2 und § 138b der Abgabenordnung (AO) in der Fassung des Steuerumgehungsbekämpfungsgesetzes erlassen. Nach dem Schreiben gilt die Textziffer 1.3.1.3 „150.000-Euro-Grenze“ des BMF-Schreibens zu diesen Mitteilungspflichten mit Wirkung vom 01.01.2018 in der folgenden Fassung: „Für die Ermittlung der 150.000-Euro-Grenze sind die […]