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Auslandsbeziehungen

Mitteilungspflichten bei Auslandsbeziehungen: Neues Schreiben des BMF

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Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat ein Schreiben zu Mitteilungspflichten bei Auslandsbeziehungen nach § 138 Absatz 2 und § 138b der Abgabenordnung (AO) in der Fassung des Steuerumgehungsbekämpfungsgesetzes erlassen.