Wer in einer Großstadt lebt, muss deswegen Baulärm nicht als ortsüblich hinnehmen. Vielmehr kann ihn von einer benachbarten Großbaustelle ausgehender Lärm gegenüber dem Vermieter zur Minderung der Miete berechtigen. Dies hat das Amtsgericht (AG) München entschieden.
Dieser Inhalt ist blockiert. Akzeptieren Sie unsere Datenschutzerklärung um fortzufahren!
Diese Seite nutzt Cookies. Wenn Sie die Seite weiter nutzen gehen wir von Ihrer Zustimmung zur Datenschutzerklärung aus.