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Großstadt

Baulärm kann auch in Großstadt Mietminderung rechtfertigen

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Wer in einer Großstadt lebt, muss deswegen Baulärm nicht als ortsüblich hinnehmen. Vielmehr kann ihn von einer benachbarten Großbaustelle ausgehender Lärm gegenüber dem Vermieter zur Minderung der Miete berechtigen. Dies hat das Amtsgericht (AG) München entschieden.