Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) bittet alle Kirchensteuerabzugsverpflichteten, die bisher noch keine Registrierung beziehungsweise Zulassung beantragt haben, sich bis Anfang August 2019 beim BZSt über das BZSt-Online-Portal anzumelden, um am gesetzlich vorgeschriebene Regelabfragezeitraum (01.09.2019 bis 31.10.2019) teilnehmen zu können. Zum Hintergrund führt das BZSt aus, dass Kapitalerträge grundsätzlich mit 25 Prozent abgeltend besteuert werden. Den […]