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Kapitalertragsteuer

Kirchensteuer auf Kapitalertragsteuer: Rechtzeitige Antragstellung auf Registrierung

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Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) bittet alle Kirchensteuerabzugsverpflichteten, die bisher noch keine Registrierung beziehungsweise Zulassung beantragt haben, sich bis Anfang August 2019 beim BZSt über das BZSt-Online-Portal anzumelden, um am gesetzlich vorgeschriebene Regelabfragezeitraum (01.09.2019 bis 31.10.2019) teilnehmen zu können.