Grunderwerbsteuer: Share Deals werden eingedämmt

Immobilieninvestoren sollen die Grunderwerbsteuer künftig nicht mehr so leicht umgehen können. Dazu hat die Bundesregierung eine Gesetzesänderung auf den Weg gebracht.

Derzeit nutzten einige Immobilieninvestoren ein Schlupfloch: Statt einer Immobilie kauften sie Anteile an der Firma, die Eigentümerin der Immobilie ist. Diese so genannten Share Deals seien bislang grunderwerbsteuerfrei geblieben, solange Investoren weniger als 95 Prozent der Unternehmensanteile kaufen. Das Problem ist laut Bundesregierung, dass mitgebrachte Co-Investoren häufig die verbleibenden Anteile übernehmen. Nach einer Wartezeit von fünf Jahren könnten dann beide die Anteile steuerfrei vereinen.

Diese Art der Steuergestaltung führe – vor allem bei hochpreisigen Immobilien – zu erheblichen Steuerausfällen, so die Bundesregierung. Sie habe sich deshalb im Koalitionsvertrag darauf verständigt, Steuerumgehungen bei der Grunderwerbsteuer wirksam einzudämmen. Die entsprechende Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes habe sie nun auf den Weg gebracht.

Neu sei vor allem die Senkung der Beteiligungsgrenze von 95 auf 90 Prozent. Außerdem werde die geltende Haltefrist der Anteile von fünf auf zehn Jahre erhöht. Die Regelungen sollten künftig auch für Kapitalgesellschaften gelten, statt wie bisher nur für grundbesitzende Personengesellschaften.

Bundesregierung, PM vom 31.07.2019