Eine Verfassungsbeschwerde kann bislang nicht per De-Mail eingereicht werden. Dies stellt das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) dar. Es hat eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, die per De-Mail eingereicht wurde. Diese genüge nicht dem Schriftformerfordernis des § 23 Absatz 1 Satz 1 Bundesverfassungsgerichtsgesetz. Diese Vorschrift verlange, dass ein körperliches Schriftstück eingehen muss.