Verfassungsbeschwerde kann nicht per De-Mail eingereicht werden

Eine Verfassungsbeschwerde kann bislang nicht per De-Mail eingereicht werden. Dies stellt das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) dar. Es hat eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, die per De-Mail eingereicht wurde. Diese genüge nicht dem Schriftformerfordernis des § 23 Absatz 1 Satz 1 Bundesverfassungsgerichtsgesetz. Diese Vorschrift verlange, dass ein körperliches Schriftstück eingehen muss.

Der Gesetzgeber habe bislang noch keine entsprechende gesetzliche Regelung geschaffen, die eine Übermittlung einer Verfassungsbeschwerde per De-Mail ermöglicht, so das BVerfG. Bislang stehe die De-Mail – wie auch die gewöhnliche E-Mail – beim BVerfG nur für Verwaltungsangelegenheiten zur Verfügung.

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 19.11.2018, 1 BvR 2391/18