Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Gebühr gekippt, die sich Kreditinstitute bei variabel verzinsten Darlehen versprechen ließen. Bei variabel verzinsten Darlehen vereinbarten einige Institute sogenannte Zins-Cap- oder Zinssicherungsgebühren. Als Gegenleistung für dieses Entgelt wurde der Zinssatz nach oben gedeckelt, konnte also einen definierten Zinssatz nicht überschreiten. Bei solchen Verträgen besteht normalerweise das Risiko, dass der vereinbarte […]