Online-Verfahren bei Zivilprozessen würde Gesetzesänderung erfordern

Nach der Haltung der Bundesregierung zu dem von den Länder-Justizministern gefassten Beschluss, die Möglichkeit der Einführung von Online-Verfahren in die Zivilprozessordnung zu untersuchen, fragt die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (BT-Drs. 19/6291).

Mit einem neuen und kostengünstigeren Online-Verfahren insbesondere im Bereich von geringfügigen Forderungen soll demnach effektiver Rechtsschutz auch im Bereich geringfügiger Streitwerte gewährt werden. Wie die Abgeordneten schreiben, werden Online-Verfahren im Ausland bereits für Streitigkeiten im geringfügigen Bereich genutzt. Das deutsche Verfahrensrecht sehe etwaige Regelungen bisher nicht vor und müsste gegebenenfalls durch den Bundesgesetzgeber geändert werden.

Deutscher Bundestag, PM vom 11.12.2018