Keine Strafe für Hinweisgeber im “Luxleaks”-Prozess

Der Hinweisgeber für die sogenannten Luxleaks über Steuerdeals internationaler Konzerne mit den luxemburgischen Finanzbehörden wird nicht wegen Diebstahls bestraft. Mit diesem Urteil eines Berufungsgerichts vom 15.05.2018 in Luxemburg, das nur indirekt mit der Veröffentlichung von Steuer-Informationen zu tun hat, wurde die juristische Aufarbeitung der Affäre abgeschlossen. Durch “Luxleaks” war bekannt geworden, dass große internationale Konzerne in Luxemburg keine oder nur sehr geringe Steuern zahlten.