Der BFH zweifelt an der Verfassungsmäßigkeit von Nachzahlungszinsen für Verzinsungszeiträume ab dem Jahr 2015. Er hat daher mit Beschluss vom 25. April 2018 IX B 21/18 in einem summarischen Verfahren Aussetzung der Vollziehung gewährt. Danach betragen die Zinsen für jeden Monat 0,5 Prozent einer nachzuzahlenden oder zu erstattenden Steuer. Bisher wurde die Verfassungsmäßigkeit bestätigt. Im Falle von Nachzahlungen sollte über das Einlegen eines Rechtsmittels nachgedacht werden.