Der BFH lässt die Frage offen, ob ein von der sog. Arbeitsagentur an den Arbeitgeber gezahlter Eingliederungszuschuss für den Arbeitgeber nach § 3 EStG steuerfrei ist.
Sofern man eine Steuerfreiheit bejaht, ist jedenfalls der vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer gezahlte Lohn in Höhe des Eingliederungszuschusses gem. § 3c Abs. 1 EStG nicht als Betriebsausgabe abziehbar. Denn zwischen dem Eingliederungszuschuss und dem Arbeitslohn besteht ein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang i. S. von § 3c Abs. 1 EStG.