Hausangestellte müssen Millionärs-Sohn nach Verteilung des Erbes Schadensersatz leisten

Ein bei einem mehrfachen Millionär angestelltes Pärchen muss dem Erben des Mannes Schadensersatz leisten. Die beiden Beklagten hatten sich nach Auffassung des Landgerichts Köln nach dem Tod ihres Arbeitgebers Wertgegenstände im sechsstelligen Bereich zugeeignet. Ersetzt werden müssen nach dem Urteil auch die dem Alleinerben entstandenen Detekteikosten. In dem Verfahren ging es unter anderem um Fahrzeuge, Uhren und eine Einbauküche.