Bei Jacob + Partner mbB | Steuer und Recht | Notar stehen Ihnen 6 Berufsträger  und weitere 20 Fachleute zu den jeweiligen Fachgebieten an unseren zwei Standorten zur Verfügung. Über uns Steuertipps Wir wenden uns mit unseren Dienstleistungen an Unternehmen sämtlicher Branchen, Rechtsformen und Größenordnungen, an Privatpersonen und juristische Personen des öffentlichen Rechts. Kontaktieren Sie uns

Ihre Berater mit dem +

Jacob + Partner I Steuer und Recht ist eine interdisziplinäre, unabhängige Beratungsgesellschaft mit Sitz in Oberursel bei Frankfurt am Main, mit den Schwerpunkten Steuer-, Gesellschafts-, Vertrags- und Wirtschaftsrecht.

Ihre Steuern, Ihr Recht, Ihr Team

Mit mehr als 20 Steuerberatern, Rechtsanwälten und weiteren Fachmitarbeitern sowie Notariat, bieten wir an den Standorten Oberursel (Amtssitz des Notars) und Neu-Isenburg hochprofessionelle Beratungsleistungen für unsere Mandanten an.

Breites Angebotsfeld

Wir wenden uns mit unseren Dienstleistungen an Unternehmen sämtlicher Branchen, Rechts- formen und Größenordnungen, an Privatpersonen und juristische Personen des öffentlichen Rechts.

Unsere Leistungen

Informieren Sie sich gerne vorab in unserem exemplarisch aufgeführten Leistungskatalog
  • Steuerberatung

  • Rechtsberatung

  • Notarielle Tätigkeiten

  • Wirtschaftsprüfung

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

  • Private Finanzplanung

  • Testaments- vollstreckung

Unser Blog

Leitartikel und Informationen
  • Zweifel an der Rechtmäßigkeit der neuen Grundstücksbewertung (Bundesmodell)

    Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (FG) hat ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der auf den 1.1.2022 bundesweit vorzunehmenden Grundstücksbewertung, die die Grundlage für die neue Grundsteuer zum 1.1.2025 ist. Das FG hat die Aussetzung der Vollziehung gewährt und die Beschwerde zum Bundesfinanzhof zugelassen.
  • Bewertung des Darlehensausfalls eines GmbH-Gesellschafters

    Hat ein mit mindestens 1 % beteiligter GmbH-Gesellschafter der GmbH ein Darlehen gewährt und lässt er dieses Darlehen bei Eintritt der Krise stehen, kann er einen späteren Ausfall des Darlehens nur mit dem Teilwert der Darlehensforderung im Zeitpunkt des Eintritts der Krise steuerlich geltend machen, falls er die Beteiligung verkauft oder aufgibt. Der Ansatz des Nennwertes […]
  • Nichtbeanstandungsregelung der Finanzverwaltung bei Verwendung von Taxametern

    Das Bundesfinanzministerium (BMF) beanstandet es nicht, wenn EU-Taxameter und Wegstreckenzähler, die über keine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen, längstens noch bis zum 31.12.2025 verwendet werden. Voraussetzung für die Nichtbeanstandung ist allerdings, dass die notwendigen Anpassungen und Aufrüstungen umgehend durchgeführt werden.
  • Erbschaftsteuer: Einkommensteuer für rückwirkend erklärte Betriebsaufgabe

    Die Einkommensteuer, die aufgrund einer von den Erben nach dem Tod des Erblassers und Betriebsinhabers rückwirkend erklärte Betriebsaufgabe entsteht, ist keine erbschaftsteuerliche Nachlassverbindlichkeit. Sie mindert daher nicht die Bemessungsgrundlage für die Erbschaftsteuer.
  • Keine Pauschalsteuer auf Sachzuwendungen an Privatkunden

    Lädt eine Bank ihre Privatkunden zu einer Schifffahrt mit Weinprobe sowie zu einem Golfturnier ein, muss sie auf diese Zuwendungen keine Pauschalsteuer in Höhe von 30 % abführen. Denn die Pauschalsteuer setzt voraus, dass die Zuwendungen beim Geschäftspartner zu steuerbaren und -pflichtigen Einnahmen führen; bei einem Privatkunden der Bank ist dies nicht der Fall, da die […]
  • Bemessungsgrundlage für die Steuerfreiheit von Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit

    Die Bemessungsgrundlage für steuerfreie Zuschläge zur Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit ist der arbeitsvertraglich vereinbarte Arbeitslohn. Es kommt für den Umfang der Steuerfreiheit nicht darauf an, ob der Arbeitslohn dem Arbeitnehmer tatsächlich zugeflossen ist oder aber z. B. im Rahmen einer Entgeltumwandlung vom Arbeitgeber an eine Unterstützungskasse zugunsten des Arbeitnehmers gezahlt worden ist.
Wussten Sie eigentlich schon?

Über 2000 Mandanten vertrauen uns

Bei Jacob + Partner mbB | Steuer und Recht | Notar stehen Ihnen 4 Berufsträger  und weitere 20 Fachleute zu den jeweiligen Fachgebieten an unseren zwei Standorten zur Verfügung. Unser Notar, Herr Harald Höpping, protokolliert für Sie am Standort Oberursel.

Auf dieser breiten Grundlage können wir Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Beratung anbieten. Kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular. Wir freuen uns auf Sie!

Experten in Ihren Angelegenheiten

Bei Jacob+Partner erhalten Sie viele Serviceleistungen aus einem Haus.

So steigern wir Ihre Effizienz durch ein breites Angebotsfeld:

  • Steuerberatung
  • Rechtsberatung
  • Notarielle Tätigkeiten
  • Wirtschaftsprüfung
  • Betriebswirtschaftliche Beratung
  • Private Finanzplanung

Unsere Erfolge

für die wir täglich arbeiten
über0
bisherige Mandate
über0
Mandanten jährlich
über0
Neue Projekte
0%
Weiterempfehlungsquote

Kundenbewertungen

  • Extrem kompetente, flexible und sympathische Kanzlei, die stets den Mandanten mit all seinen Belangen in den Mittelpunkt stellt!

    Cornelia Buchauer
    via Facebook
  • Die Kanzlei Jacob + Partner hat uns einen hohen Mehrwert gegenüber der normalen Beratungspraxis gebracht. Das übergreifende und umfangreiche Dienstleistungsangebot gibt uns die Möglichkeit auftauchende Fragen umgehend zu erörtern und zu klären. Für uns ist J+P | Steuer und Recht auch im Hinblick auf die menschlichen Komponente eine TOP Kanzlei.

    Ernst
    via Google
  • Super Service, erstklassiges Preis-Leistung-Verhältnis!

    Silke Röhrborn
    via Kundenbefragung
  • Erstklassige Beratung.

    W. Abt
    via Kundenbefragung

Interessiert?