Mit der Teilnahme an einer Sensibilisierungswoche wendet der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern steuerbaren Arbeitslohn zu. Dies hat der Bundesfinanzhof in Bezug auf ein einwöchiges Seminar zur Vermittlung grundlegender Erkenntnisse über einen gesunden Lebensstil entschieden. Nur die Gesundheitsvorsorge der Mitarbeiter in Bezug auf berufsspezifische Gesundheitsbeeinträchtigungen wären steuerlich begünstigt. Ob dies dem Willen des Gesetzgebers entsprach – Gesundes Leben der Mitarbeiter steuerlich zu fördern- konträr läuft, ist wohl unbestritten. Ohne Worte.