Tag

Zweckentfremdung

Zweckentfremdung von Wohnraum kann erhebliches Bußgeld nach sich ziehen

/ /
Die ungenehmigte Überlassung von Wohnraum an Medizintouristen kann ein erhebliches Bußgeld nach sich ziehen. Das Amtsgericht (AG) München hat einen 39-Jährigen Münchner Unternehmer im schriftlichen Verfahren wegen ungenehmigter Zweckentfremdung von Wohnraum zu einer Geldbuße von 33.000 Euro verurteilt.