In zwei Streitverfahren von Kapitalanlegern gegen die Porsche Automobil Holding SE wegen Verletzung so genannter Ad-hoc-Mitteilungspflichten nach dem Wertpapierhandelsgesetz im Zusammenhang mit dem VW-Abgas-Skandal hat das Landgericht (LG) Stuttgart gegenüber der Drittbeteiligten Robert Bosch GmbH die Herausgabe von Unterlagen angeordnet, insbesondere einer Reihe von E-Mails. Hiergegen wandte sich die Robert Bosch GmbH unter Berufung auf […]