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vorläufige Schulbegleitung

An Diabetes erkrankte Erstklässlerin hat Anspruch auf vorläufige Schulbegleitung

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Eine sechsjährige, an Diabetes erkrankte Erstklässlerin hat zumindest für die Übergangsphase bis zu den Herbstferien einen Anspruch auf eine Schulbegleitung, um die notwendige Behandlung ihres Diabetesleidens sicherzustellen. Dies stellt das Sozialgericht (SG) Detmold klar.