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verbotene Kraftfahrzeugrennen

Neuer Straftatbestand „Verbotene Kraftfahrzeugrennen“: Auch Fälle der „Polizeiflucht“ können darunter fallen

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Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat entschieden, dass auch Fälle der so genannten Polizeiflucht dem seit 13.10.2017 geltenden, neuen Straftatbestand „Verbotene Kraftfahrzeugrennen“ unterfallen können. Der Angeklagte war vom Amtsgericht (AG) Münsingen am 02.10.2018 wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens zu der Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 40 Euro verurteilt worden. Ihm wurde die Fahrerlaubnis entzogen und sein Führerschein […]