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Straftatbestand

Neuer Straftatbestand „Verbotene Kraftfahrzeugrennen“: Auch Fälle der „Polizeiflucht“ können darunter fallen

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Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat entschieden, dass auch Fälle der so genannten Polizeiflucht dem seit 13.10.2017 geltenden, neuen Straftatbestand „Verbotene Kraftfahrzeugrennen“ unterfallen können.