Tag

Urlaubsabgeltungsansprüche

Urlaubsabgeltungsansprüche: Keine fristlose Kündigung zur Erhöhung

/ /
Versäumt ein Arbeitnehmer die Frist für eine ordentliche Eigenkündigung in 2018, so muss er hinnehmen, dass zum 31.03.2018 seine Urlaubsansprüche aus 2016 verfallen. Eine fristlose Eigenkündigung zur „Rettung“ der Urlaubsansprüche ist nicht möglich. Dies hebt das Arbeitsgericht (ArbG) Siegburg hervor.