Wer ausstehende Miete für die ungenehmigte Untervermietung von Wohnraum zu heftig einfordert, kann diesen verlieren. Dies zeigt ein vom Amtsgericht (AG) München entschiedener Fall. Es verurteilte einen Unternehmer zur Herausgabe einer Einzimmerwohnung im Münchener Bahnhofsviertel an seinen Vermieter.
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