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Tarifvertrag
Tarifvertragliche Sonderzuwendung: Tarifvertrag darf Rückzahlung bei Ausscheiden bis zum 31. März des Folgejahres vorsehen
Tarifvertragliche Sonderzuwendung: Tarifvertrag darf Rückzahlung bei Ausscheiden bis zum 31. März des Folgejahres vorsehen
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Tarifvertrag
In Tarifverträgen kann der Anspruch auf eine jährliche Sonderzahlung vom Bestand des Arbeitsverhältnisses zu einem Stichtag außerhalb des Bezugszeitraums im Folgejahr abhängig gemacht werden. Dies hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) klargestellt.