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Stipendien

Werbungskosten: Stipendien dürfen nicht komplett abgezogen werden

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Stipendiumszahlungen, die ein Student zur Bestreitung des allgemeinen Lebensunterhalts erhält, dürfen nicht die Werbungskosten für eine Zweitausbildung mindern. Das Finanzamt darf einen solchen Abzug nicht vornehmen. In dem konkreten Fall vor dem Finanzgericht Köln hatte ein Student für seine Zweitausbildung monatlich 750 Euro Aufstiegsstipendium erhalten. Den Jahresbetrag in Höhe von 9.000 Euro zog das Finanzamt […]