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Stipendien

Werbungskosten: Stipendien dürfen nicht komplett abgezogen werden

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Stipendiumszahlungen, die ein Student zur Bestreitung des allgemeinen Lebensunterhalts erhält, dürfen nicht die Werbungskosten für eine Zweitausbildung mindern. Das Finanzamt darf einen solchen Abzug nicht vornehmen.