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Statusprüfung

Wenn die Frau eines Zahnarztes in der Praxis des Ehemannes mitwirkt…

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Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass die Ehefrau eines Zahnarztes, die in seiner Praxis sowohl für Schriftverkehr und Abrechnungen, ferner für die Verwaltung und Organisation zuständig ist, daraus keine gewerbesteuerpflichtigen Einkünfte erzielt, wie es hier das Finanzamt für richtig hielt.