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Schüler-Computer

Schule für Schüler-Computer zuständig

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Wenn ein Schüler für die Erledigung seiner Hausaufgaben einen Computer benötigt, so ist in erster Linie die Schule dafür zuständig, dass ihm ein solcher zur Verfügung steht. Hierauf hat das Sozialgericht (SG) Berlin in einem Verfahren hingewiesen, in dem ein Schüler das Jobcenter auf Bezahlung eines Computers für seine Schularbeiten verklagt hatte.