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Sachbezug

Tankgutscheine des Arbeitgebers: Sachbezug fließt bei Erhalt zu

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Das Finanzgericht (FG) Sachsen hat sich mit der Anwendung der 44-Euro-Freigrenze auseinandergesetzt, die bei Vorliegen von Sachzuwendungen anzuwenden ist. Wie das FG entschieden hat, handelt es sich bei Tankgutscheinen, die der Arbeitgeber bei einer Mineralölgesellschaft kauft und den Arbeitnehmern zuwendet, um Sachbezüge. Dies teilt der Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt mit.