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Rücküberweisung

Rentenversicherung: Anspruch gegen Bank auf Rücküberweisung nach Tod des Empfängers überzahlter Renten erlischt nicht durch Konto-Auflösung

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Der Anspruch eines Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung gegen eine Bank auf Rücküberweisung von nach dem Tod eines Versicherten überzahlten Renten erlischt nicht durch die Auflösung des Kontos des Rentenempfängers. Dies stellt der Große Senat des Bundessozialgerichts (BSG) klar.