Der Anspruch eines Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung gegen eine Bank auf Rücküberweisung von nach dem Tod eines Versicherten überzahlten Renten erlischt nicht durch die Auflösung des Kontos des Rentenempfängers. Dies stellt der Große Senat des Bundessozialgerichts (BSG) klar.
Dieser Inhalt ist blockiert. Akzeptieren Sie unsere Datenschutzerklärung um fortzufahren!
Diese Seite nutzt Cookies. Wenn Sie die Seite weiter nutzen gehen wir von Ihrer Zustimmung zur Datenschutzerklärung aus.