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Religion

Über seine Religion darf das Kind ab 14 mitentscheiden, aber…

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Bei Entscheidungen über die religiöse Kindererziehung (zum Beispiel Taufe und Kommunion) sind alle Gesichtspunkte des Einzelfalls zu berücksichtigen und gegeneinander abzuwägen, wobei das Kindeswohl an vorderster Stelle steht. Das hat das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden.