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neues Konjukturpaket

NEUES KONJUNKTURPAKET – ÜBERBRÜCKUNGSHILFE

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Zur Stärkung der Binnennachfrage im Rahmen eines Konjunkturprogramms hat sich die Große Koalition entschlossen, den Umsatzsteuersatz zeitlich befristet vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 zu reduzieren und Corona-geschädigte Unternehmen durch eine Überbrückungshilfe zu unterstützen. 1. Für wen gilt der Zuschuss? Er gilt für Soloselbstständige und Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten 2. Wie erfolgt die Unterstützung? Es […]